Elektro Räder im Straßenverkehr
Wie alle Fahrräder können auch Elektro Räder problemlos im Straßenverkehr genutzt werden. Ausschlaggebend dafür, ob ein Elektro Rad zu den Fahrrädern oder bereits zu den führerscheinpflichtigen motorbetriebenen Zweirädern zählt, ist die Motorleistung. Diese darf 250 Watt nicht übersteigen und nur bis zum Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern in Betrieb sein, wenn zeitgleich der Antrieb über die Pedale erfolgt. Durch die Motorleistung allein darf eine Geschwindigkeit von 6 Stundenkilometer nicht überschritten werden. Des Weiteren darf der Motor nur einsetzen, wenn die Pedale bedient werden. Elektro Räder, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, fallen in eine andere Klasse und können unter Umständen bereits der Versicherungs- und Führerscheinpflicht unterliegen. Solange es sich um Elektro Räder handelt, dürfen auch Radwege benutzt werden. Hinsichtlich der Helmpflicht gelten die gleichen Bestimmungen wie bei gewöhnlichen Fahrrädern: Das Tragen eines Helmes ist empfohlen, allerdings besteht keine Pflicht dazu.
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